Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,343
BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67 (https://dejure.org/1967,343)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1967 - I C 34.67 (https://dejure.org/1967,343)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1967 - I C 34.67 (https://dejure.org/1967,343)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,343) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung des Wettbewerbsschutzes im Ladenschlussrecht - Öffnung einer Verkaufsstelle während der Ladenschlusszeiten zur Besichtigung von Waren - Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonntagen und Feiertagen zur Bewachung von Betriebsanlagen - Begriff des geschäftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GewO § 105b § 105c; LadschlG § 3 § 17

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 295
  • MDR 1968, 440
  • GRUR 1969, 88
  • DVBl 1968, 667
  • BB 1969, 183
  • DB 1968, 842
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57

    Ladenschlußgesetz I

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67
    Dieses Gesetz "soll die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen für die Ladenangestellten sicherstellen, zumindest ihre Kontrolle wirksamer machen; darüber hinaus will es die zulässige Arbeitszeit auf die Tageszeiten der Werktage verteilen und - soweit es die Verkaufsstellen ohne Angestellte einbezieht - gleiche Chancen im Wettbewerb herbeiführen" (BVerfGE 13, 230 [235]).

    Da das Ladenschlußgesetz eine wirksame Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen ermöglichen soll (BVerfGE 13, 230 [235]; BGHZ 45, 1 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] [8 f.]), kann in solchen Fällen die Pflicht zur Einhaltung der Ladenschlußzeiten nicht davon abhängen, wer gerade die Verkaufsstelle beaufsichtigt.

  • BVerwG, 25.05.1965 - I C 97.62

    Modenschauen in Warenhäusern nach Ladenschluss - Öffnung von Verkaufsstellen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67
    Da die Verkaufsstelle auch während der Ladenschlußzeiten geöffnet sein darf, sofern sie nicht für den geschäftlichen Verkehr mit den Kunden verwendet wird (BVerwGE 21, 163 [165]), hängt die Entscheidung des Rechtsstreits davon ab, ob die "Freie Möbelschau" geschäftlicher Verkehr mit den Kunden ist.

    Er brauchte hierüber in dem Urteil vom 25. Mai 1965 (BVerwGE 21, 163) nicht zu entscheiden, weil jener Fall insofern anders lag, als dort der Verkaufsstelleninhaber für Absperr- und Überwachungszwecke Ladenangestellte verwendete und die Warenmuster vorführen und erläutern ließ.

  • BGH, 23.10.1962 - 5 StR 291/62
    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67
    Die Entwicklung des Ladenschlußrechts in Deutschland (dazu BGHSt 18, 96 [99 f.]) und die Entstehungsgeschichte des Ladenschlußgesetzes geben für ihre Beurteilung keine wesentlichen Anhaltspunkte.

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 23. Oktober 1962 [BGHSt 18, 96]) hat in Anlehnung an die o.a. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt, das Ladenschlußgesetz sei "in erster Linie dazu bestimmt, den Arbeitsschutz zu vervollständigen.

  • BVerfG, 21.02.1962 - 1 BvR 198/57

    Teilnichtigkeit des § 7 Abs. 1 LSchlG

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67
    In einem späteren Urteil (BVerfGE 14, 19 [22 f.]) führt es aus: "Nachdem im Interesse des Schutzes der Arbeitszeit der Ladenangestellten die Ladenöffnungszeiten allgemein beschränkt worden waren, lag es nahe, die Ladengeschäfte während der Zeit ihrer Schließung vor Konkurrenz zu schützen.
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67
    In einem anderen Urteil zum Ladenschlußgesetz stellt das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 13, 237 [BVerfG 29.11.1961 - 1 BvR 760/57] [240 f.]) auf den Gedanken der Wettbewerbsneutralität ab, womit das gleiche wie mit dem Gesichtspunkt der gleichen Chancen im Wettbewerb gemeint ist.
  • BGH, 22.12.1965 - Ib ZR 119/63

    Selbstbedienungs-Großhandlung. Ladenschlußgesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1967 - I C 34.67
    Da das Ladenschlußgesetz eine wirksame Kontrolle der Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen ermöglichen soll (BVerfGE 13, 230 [235]; BGHZ 45, 1 [BGH 22.12.1965 - Ib ZR 119/63] [8 f.]), kann in solchen Fällen die Pflicht zur Einhaltung der Ladenschlußzeiten nicht davon abhängen, wer gerade die Verkaufsstelle beaufsichtigt.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Nur in dieser Hinsicht dient das Ladenschlußgesetz der Sicherung der Wettbewerbsneutralität (vgl. BVerfGE 13, 230 [235]; 14, 19 [23]; BVerwGE 28, 295 [298 f.]; BGHZ 66, 159 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]).
  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf

    Eine sich über die Fristversäumnis hinwegsetzende Sachentscheidung schließt für das spätere gerichtliche Verfahren die Beachtlichkeit der Verspätung des Widerspruchs aus (vgl.Urteile vom 16. Januar 1964 BVerwG B C 72.62 - DVBl. 1963, 89;vom 13. Dezember 1967 - BVerwG 4 C 124.63 - BVerwGE 28, 303 [BVerwG 12.12.1967 - I C 34/67] [308];vom 18. September 1970 - BVerwG 4 C 78.69 - DÖV 1971, 393 [394]; vom 7. Januar 1972 - BVerwC 4 C 61.69 - DVBl. 1972, 423 [424]; ferner Beschluß vom 17. April 1968 - BVerwC 4 B 91.67 - RdL 1968, 193 [194]).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 160/78

    Tag der offenen Tür II

    Die entgegenstehende Auffassung des Klägers widerspreche der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 66, 159 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74] = GRUR 1976, 438 = WRP 1976, 466 - Tag der offenen Tür) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 28, 295 = GRUR 1969, 88 - Freie Möbelschau).

    In Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 28, 295 = GRUR 1969, 88 - freie Möbelschau) hatte der Senat in jener Entscheidung ausgesprochen, daß das Offenhalten der Verkaufsstelle lediglich zu Besichtigungszwecken nicht gegen § 3 LadenschlußG verstößt, wenn nur Bewachungspersonal anwesend ist, das keinerlei Verkaufs- oder Beratungstätigkeit ausübt.

    Der Begriff des geschäftlichen Verkehrs im Sinne des § 3 LadenschlußG bezieht sich danach jedenfalls auch auf solche Handlungen, die - wie die Anprobe beim Kauf eines Anzugs oder Mantels - das Geschäft vorbereiten und Voraussetzung für sein Zustandekommen sind (BGHSt 18, 96, 101 = NJW 1963, 117 [BGH 11.05.1962 - 4 StR 81/62]; BVerwGE 28, 295, 298 = GRUR 1969, 88, 89 - Freie Möbelschau).

  • OVG Bremen, 15.09.1998 - 1 HN 228/98

    Gewerberecht: Ladenschlusszeiten an Samstagen vor verkaufsoffenen Sonntagen

    Die Vorschriften des LSchlG über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen sollen die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen, insbesondere die Gewährung einer ausreichenden Arbeits- und Nachtruhe sowie eines zusammenhängenden Wochenendes für das Verkaufspersonal sicherstellen (BVerfG, Urteile v.29.11.1961, BVerfGE 13, 230 >235 241<; Urt.v.9.2.1982, BVerfGE 59, 336 >352< m.w.Nw. aus der Entstehungsgeschichte; vgl. zuletzt die Begründung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ladenschluß und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien, BT-Drs. 13/4245, S. 6); damit dienen sie in erster Linie dem Schutz der Arbeitnehmer des Einzelhandels (BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >298f.<; Urt.v.23.3.1982, BVerwGE 65, 167 >172<. Dies gilt auch für § 14 Abs. 1 S. 2 LSchlG , der das Verkaufspersonal vor überlangen Arbeitszeiten an Wochenenden bewahren will (OVG Rheinland-Pfalz, Urt.v.29.4.1998, GewArch 1998, 346).

    Die Rechtsprechung hat diese sozialpolitische Erwägung des Gesetzgebers -- neben den zunehmend wichtiger werdenden wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten -- ihrer Interpretation des Gesetzes zugrunde gelegt und aus ihr abgeleitet, daß das Gesetz "grundsätzlich von einer festen Regelung der Ladenschlußzeiten ausgeht, die nicht beliebig gegen Öffnungszeiten austauschbar sein sollen." (BVerfG, Urt.v.9.2.1982, BVerfGE 59, 336 >352<; vgl. ferner Urteile v.29.11.1961, BVerfGE 13, 230 >235 240f.<; BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >298f.,302<; BGH, Beschl.v. 23.10.1962, BGHSt 18, 96 >102<).

    Die Funktion des Gesetzes, die Kontrolle der Beachtung der Arbeitszeitregelungen durch die Regelung von Öffnungszeiten zu erleichtern, rechtfertigt nach der zitierten Rechtsprechung den Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung der Inhaber der Verkaufsstellen, der mit der Festsetzung von Ladenschlußzeiten verbunden ist (vgl. insbes. BVerfG, Urt.v.29.11.1961, BVerfGE 237 >240f.<; BVerwG, Urt.v.12.12.1967, BVerwGE 28, 295 >299<).

  • OLG Koblenz, 22.01.1981 - 6 U 1037/80

    Anforderungen an eine wettbewerbswidrige Verkaufsveranstaltung durch einen

    Diese Eigenschaft verliert es selbst dann nicht, wenn es nur zur Besichtigung des Warenangebots geöffnet wird und während dieser Zeit der übliche Verkaufsbetrieb ruht; denn für die Frage, ob es sich um eine Verkaufsstelle im Sinne des Ladenschlußgesetzes handelt, kommt es nicht darauf an, ob die Räume vorübergehend zu anderen als zu unmittelbaren Verkaufszwecken genutzt werden; entscheidend ist ausschließlich ihre Eingliederung in die Gesamtfunktion der Betriebsstätte, die auf den Einzelhandel mit u.a. Elektroartikeln ausgerichtet ist (vgl. BVerwGE 21, 163 [BVerwG 25.05.1965 - BVerwG I C 97.62] ; 28, 295; OLG Frankfurt, WRP 1979, 873).

    Findet ein geschäftlicher Verkehr mit den Kunden nicht statt, dürfen Verkaufsstellen dagegen auch während der Ladenschlußzeiten geöffnet sein (BVerwG, GRUR 1969, 88 [BVerwG 12.12.1967 - BVerwG I C 34.67] "Freie Möbelschau").

    Die herrschende Meinung sieht demgegenüber den Begriff des geschäftlichen Verkehrs mit den Kunden in diesen Fällen jedenfalls dann nicht als erfüllt an, wenn es um den Vertrieb hochwertiger, langlebiger Verbrauchsgüter geht (BVerwG GRUR 1969, 88 [BVerwG 12.12.1967 - BVerwG I C 34.67] "Freie Möbelschau"; BGH, GRUR 1976, 438 = WRP 1976/466 = BB 1976, 1478, "Tag der offenen Tür"; OLG Düsseldorf WRP 1070 362; OLG Celle, TOP 1971, 481; OLG Bremen, WRP 1973, 337; OLG Stuttgart, TOP 1974, 639; Dipper, BB 1956, 1144).

  • BGH, 08.12.1983 - I ZR 189/81

    Vorführung von Produkten während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten -

    Der Senat hat im Urteil vom 26. März 1976-I ZR 65/74 (BGHZ 66, 159 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74] = GRUR 1976, 438 = WRP 1976, 466 - Tag der offenen Tür I) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 28, 295 - GRUR 1969, 88 - Freie Möbelschau) mit Rücksicht auf die sozialpolitische Zielsetzung des Ladenschlußgesetzes und die schützenswerten Interessen der Verbraucher das Offenhalten eines Möbelgeschäfts in Abwesenheit der Ladenangestellten ausschließlich zu Besichtigungszwecken für zulässig erachtet.

    Mit Urteil vom 7. November 1980 - I ZR 160/78 (BGHZ 79, 99 - GRUR 1981, 424 - WRP 1981, 207 - Tag der offenen Tür II) hat der Senat das Offenhalten eines Bekleidungsgeschäfts zum Zwecke der Besichtigung und des Anprobierens von Kleidungsstücken als geschäftlichen Verkehr mit den Kunden angesehen, weil nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes der Begriff des geschäftlichen Verkehrs nicht nur das eigentliche Ziel der Geschäftstätigkeit, den Verkaufsabschluß als solchen, umfasse, sondern darüber hinaus auch alle diejenigen Handlungen, die das Geschäft erst vorbereiteten und Voraussetzung für sein Zustandekommen seien (BGHSt 18, 96, 101; BVerwGE 28, 295, 298 = GRUR 1969, 88, 89 - Freie Möbelschau; OLG Frankfurt GRUR 1980, 64, 65 = WRP 1979, 873, 874; OLG Karlsruhe WRP 1980, 222, 223).

  • BVerwG, 05.03.1985 - 1 C 16.84

    Geldwechselgeschäft - Ladenschlusszeiten - Geldsorten - Waren

    Es darf davon ausgegangen werden (so auch BVerwGE 28, 295, [BVerwG 12.12.1967 - I C 34/67]), daß der Bundestag sich die Aussagen der vorerwähnten amtlichen Begründung in dem Umfang zu eigen gemacht hat, in dem sie sich auf von ihm übernommene Regelungen des Regierungsentwurfs beziehen.
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82

    Vorliegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 6 Abs. 2, 24 Abs. 1 Nr.

    Das Ladenschlußgesetz sollte in erster Linie den Arbeitsschutz vervollständigen, die Angestellten in den Verkaufsstellen vor zu langer Arbeitszeit an Werktagen und vor verbotener Sonntagsbeschäftigung schützen, den Anreiz, aus Wettbewerbsgründen gegen den Arbeitsschutz zu verstoßen, möglichst vermindern, außerdem aber auch der Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen dienen (BGHZ 66, 159, 162 [BGH 26.03.1976 - I ZR 65/74]; BVerwGE 28, 295, 298; BGHSt 18, 96, 102).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.1981 - 1 Ss 9/81

    Vorweihnachtliche Teppichverkaufsausstellung; Fahrlässige Beschäftigung eines

    Die zu § 3 LSchlG ergangene Rechtsprechung (vgl. u.a.: BGH, WRP 1976, 466; 1981, 207- Tag der offenen Tür I und II; OLG Karlsruhe, WRP 1980, 222; OLG Frankfurt, GRUB 1980, 64) ist für die Auslegung des Begriffs "Feilhalten von Waren zum Verkauf" nicht maßgebend, da der Begriff des geschäftlichen Verkehrs mit den Kunden i.S.v. § 3 LSchlG weiter ist als der des Feilhaltens (vgl. BVerwGE 21, 163, 167; 28, 295, 297).
  • BVerwG, 20.07.1990 - 1 B 48.90

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer

    In BVerwGE 28, 295 [BVerwG 12.12.1967 - I C 34/67] geht es um Verstöße gegen das Ladenschlußgesetz ohne Rücksicht auf den maßgeblichen Zeitpunkt.
  • BVerwG, 08.11.1978 - 1 B 325.78

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 25.01.1968 - I B 3.68

    Festsetzung eines Zwangsgeldes für die Nichtbefolgung einer Ordnungsverfügung -

  • VG Oldenburg, 05.12.2008 - 12 B 3157/08

    Schautag; Sonntag; Feiertag; Verkaufsstelle; Öffnungszeiten

  • OLG Hamburg, 25.02.1977 - 2 Ss 311/76

    Zulässigkeit des Ankaufs und Verkaufs von Geldsorten außerhalb der allgemeinen

  • BayObLG, 31.07.1990 - 3 ObOWi 65/90
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht